Justiz

Das Justizsystem der Weimarer Republik hatte von Anfang an ein großes Problem bzw. einen großen Fehler: Der fehlende Reformwille nach der Kaiserzeit. Vom politischen Erdbebens des Jahres 1919 und der Gründung der Weimarer Republik blieb der Justizapparat fast völlig unberührt, stattdessen blieben die Richter und Staatsanwälte einfach in ihren Ämtern. Der Status der Richter wurde mit ihrer Unabsetzbarkeit sogar noch gestärkt.

Auch die Mörder von Rosa Luxemburg kamen ohne nennenswerte Bestrafung davon

 
Während der Kaiserzeit wurden vor allem Justizbeamte mit einer monarchistisch-patriotischen Einstellung ausgebildet, was während der Weimarer Zeit für linke und liberale Kräfte zu einer sehr großen Benachteiligung seitens der Justiz führte.
Die politische Gesinnung des Justizapparates lässt sich vor allem in den Urteilen rechter und linker Verbrechen ablesen. Während rechte Straftaten, wie z.B. der Kapp-Putsch oder der Mord an Rosa Luxemburg, nur mit sehr milden Strafen belegt wurden, bekamen Täter aus dem linken Milieu die volle Härte der Justiz zu spüren. Man kann hier eindeutig sagen, dass die Justiz der Weimarer Republik auf dem rechten Auge blind war.
Auch Adolf Hitler profitierte vom rechtskonservativen Justizapparat, als er nach dem gescheiterten Putschversuch (Hitlerputsch) 1924 zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt aber schließlich bereits nach nur 6 Monaten wieder frei kam.

 
Gerad von linken und demoktratischen Kräften wurde immer wieder Kritik an der Weimarer Justiz laut, wenn auch ohne Erfolg. So auch vom bekannte Schriftsteller Kurt Tucholsky der die Justiz der Weimarer Republik in „Prozeß Harden“ wie folgt beschreibt:

 

„Das ist keine schlechte Justiz. Das ist keine mangelhafte Justiz. Das ist überhaupt keine Justiz.“

 
Die Gerichte sahen ihre Pflicht vielmehr in der Bekämpfung des Kommunismus als in der Beachtung der Gesetze. Wer bei einem linksgerichteten Verbrechen erwischt wurde, der hatte vor Gericht nichts mehr zu lachen – Mit Milde war hier nicht zu rechnen.
Der Bremer Rechtsanwalt Heinrich Hannover und seine Ehefrau Elisabeth Hannover-Drück (Historikerin) haben in ihrem Buch Politische Justiz 1918–1933 typische Fälle der Weimarer Justiz gesammelt und dabei alle zur Verfügung stehenden Quellen durchforstet.

 
Ein Beispiel aus dem Buch zeigt, anhand zweier ähnlicher Straftaten, die unterschiedlichen Konsequenzen:
 
Fall 1:
Maria Sandmayr, ein Dienstmädchen, wollte bei den Behörden ein illegales Waffenlager von Rechtsextremisten melden. Diese lauerten dem Dienstmädchen im Park auf, erdrosselten sie und hefteten einen Zettel mit der Aufschrift „Du Schandweib hast verraten dein Vaterland, dich hat gemordet die schwarze Hand.“ an ihre Leiche. Ergebnis des Falles: Es kam nicht mal zu einer Gerichtsverhandlung.

 
Fall 2:
Johann Rausch, ein Friseur, wollte einen linken Waffenraub anzeigen. Auch er wurde abgefangen und von vier Kommunisten in seinem Hausflur erschossen. Im Unterschied zu Fall 1 wurden von den vier Tätern drei zum Tode und einer zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt.

 
Eine Gesamtauswertung der Jahre 1918 – 1920 kommt zu folgenden Ergebnissen: Für 13 Morde von der politischen Linken, gab es insgesamt acht Todesurteile und über 176 Jahre Gefängnis. Für 314 Morde aus dem rechten Spektrum gab es kein einziges Todesurteil und lediglich 31 Jahre + einmal Lebenslang Gefängnis. Der Zusammenhang zwischen Justiz und Politik in der Weimarer Republik wird hier eindeutig aufgezeigt.