Josef Jakubowski – Zu unrecht enthauptet

Der Fall Jakubowski gehöhrt zu den großen Skandalen der Weimarer Republik. Bis heute ist die Hinrichtung des unschuldig zu Tode verurteilten Josef Jakubowski eines der bedeutendsten Justizirrtümer der deutschen Geschichte und darüber hinaus ein eindrucksvolles Argument gegen die Todesstrafe.

In der kleinen Ortschaft Palingen (Mecklenburg), wurde Josef Jakubowski sesshaft.

 
Josef Jakubowski wurde am 08.09.1895 in der litauischen Stadt Utena, welche damals zum Russischen Reich gehöhrte, geboren. Daher wurde er später oft als „Russe“ bezeichnet, aufgrund seiner Abstammung war er aber eigentlich Pole.
Während des ersten Weltkrieges zog er als Soldat der Russischen Armee gegen das Deutsche Reich in den Krieg und geriet nachfolgend zwei Jahre in Kriegsgefangenschaft, wodurch er erstmals nach Deutschland kam.

 
Am Ende seiner Gefangenschaft entschied sich Jakubowski in Deutschland zu bleiben, wohl auch weil er eine Anstellung als Landarbeiter im mecklenburgischen Palingen fand. Dort traf er auf Ina Nogens, die bereits einen nichtehelichen Sohn namens Ewald hatte, und verliebte sich in sie. Die beiden wurden ein Paar und bekamen eine gemeinsame Tochter, die sie Anna nannten. Josef und Ina schmiedeten bereits Heiratspläne, als ihnen das Schicksal einen Strich durch die Rechnung machte und Ina viel zu früh verstarb.





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Nach dem Tod von Ina Nogens, nahm deren Mutter die Kinder bei sich auf, soll sich aber schlecht um sie gekümmert haben. Josef, der Anfangs Unterhalt an die Großmutter bezahlte, soll die Zahlungen eingestellt haben, als er merkte, dass die Kinder mehr oder weniger verwahrlosten. Dies könnte eventuell auch ein Mitgrund für den Komplott sein, der nun gegen ihn geschmiedet wurde. Die Hauptgründe waren wohl, wie sich später herausstellen sollte, dass die Familie Nogens sowohl das unerwünschten Kind Ewald als auch Josef, als den „Ausländer“ im Dorf, loshaben wollten.

 
Am 9. November 1924, war der dreijährige Ewald Nogens plötzlich verschwunden, ohne eine Spur zu hinterlassen. Zuletzt soll er verwahrlost auf einem Wegstein in Palingen gesehen worden sein. Dreizehn Tage später, am 22. November, wurde durch Zufall, in einer Kaninchenhöhle versteckt, eine Kinderleiche gefunden, die, wie sich schnell herausstellte, der kleine Ewald war. Die Spurensuche konnte leicht feststellen, dass er einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen war und so begann die Suche nach einem Schuldigen.

 
Den auf den Fall angesetzten Personen, Oberstaatsanwalt Müller, und dem vor Ort ermittelten Amateuerkriminalist Dippert reichte bereits die Tatsache, dass Jakubowski für den 10. November, bezüglich der Alimente, beim Vormundschaftsrichter geladen war, um ihn festzunehmen. Zwar konnte man ihm nichts nachweisen, jedoch fielen auch die Befragungen der Familie Nogens nicht zu seinem Gunsten aus: So behauptete die Familie u.a., dass Josef Interesse daran gehabt hätte die Last der Kinder loszuwerden. Aus den dünnen Indizien fertigte Oberstaatsanwalt Müller bereits am 12. Januar 1925 die Anklage gegen Josef Jakubowski und so sollte der Fall schon bald vor Gericht landen.

 
Im März 1925 begann am Landgericht Neustrelitz der Mordprozess gegen Josef Jakubowski. Er bekam, obwohl er nur gebrochen Deutsch sprach, keinen Dolmetscher zur Seite gestellt und konnte dem Prozess daher nur sehr schwer folgen. Als Zeugen waren u.a. auch die Familie Nogens geladen und deren Aussagen belasteten Josef weiterhin. So behauptete Inas Bruder August z.B., dass Josef ihn einmal dazu bringen wollte die kleine Anna aus dem Weg zu räumen. Als es darum ging zu Schwören, widerrief er seine Belastung gegenüber Josef jedoch wieder.
Ein weiterer Zeuge war ein geistig behinderter Jugendlicher der Jakubowski angeblich auf dem Weg zum Tatort sah und eine Frau die um 5:45 schreie eines Kinder höhrte. Da Josef zu dieser Zeit noch ein Alibi hatte, erklärte die Staatsanwaltschaft einfach, die Frau hätte sich bestimmt in der Zeit geirrt und die Schreihe waren wohl erst kurz nach 6 Uhr zu hören.
Jakubowski, dem langsam dämmerte was ihm bevorstand, bezeichnete sich weiterhin als unschuldig und brachte die Familie Nogens als Täter ins Spiel. Seine Aussagen wurden jedoch als dreiste Lüge abgetan, ohne dass man dem Hinweis nachging. So wurde der Angeklagte, trotz der fehlenden Beweislage, am 26. März 1925 schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Ein Prozessbeobachter ging damals noch davon aus, dass dieses unzureichend geführte Verfahren zu einer Revision führen müsse – Er sollte unrecht haben.

Das ehemalige Altstrelitzer Gefängnis, in dem Josef Jakubowski seine letzten Tage verbrachte

 
Jakubowski, der mittlerweile im Strelitzer Gefängnis saß, scheiterte mit allen Versuchen einer Revision oder Wiederaufnahme des Verfahrens. Selbst die Begnadigung und die damit verbundene Umwandlung in eine Zuchthausstrafe wurde von oberster Stelle abgelehnt. Dabei war es in Deutschland zu dieser Zeit längst üblich Todeskandidaten zu Begnadigen, wenn das Urteil lediglich auf Indizien fußte.
Es half alles nichts, am Morgen des 15. Februars 1926 war es soweit: Das Todesurteil an Josef Jakubowski sollte im Hof des Altstrelitzer Gefängnises mit dem Beil vollstreckt werden. Als Scharfrichter war Carl Gröpler engagiert worden, der dafür 500 Mark kassierte. Ein anwesender Zeuge berichtete später von Jakubowskis tiefem traurigen Blick den er Sekunden vor der Vollstreckung erkennen konnte. Dann ging alles ganz schnell: Das Beil fiel und der Kopf lag abgetrennt auf dem Richtblock. Vor der Haftanstalt stand bereits der Wagen für den Abtransport der Leiche bereit und die Justiz hoffte, der Fall sei damit erledigt.

 
Die kommunistische Fraktion reichte wenige Wochen nach der Urteilsvollstreckung einen Missbilligungsantrag in der Strafsache Jakubowski im Strelitzer Landtag ein, der jedoch durch die Regierungsmehrheit abgelehnt wurde. Obwohl es weiterhin erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Todesurteils gab und viele Stimmen von Jakubowskis Unschuld überzeugt waren, dauerte es schließlich bis 1928, ehe der Fall wieder Fahrt aufnahm. Tatsächlich war es ein falscher Zeitungsartikel vom 3. Januar 1928, der das Interesse der Öffentlichkeit wieder auf den Fall Jakubowski lenkte. So behauptete doch das Lübecker Blatt, dass Großmutter Nogens auf dem Sterbebett den Mord am kleinen Ewald gestanden hätte, was zu diesem Zeitpunkt aber absolut falsch war, zumal die Großmutter gar nie im Sterben lag. Dennoch gelang es dadurch den neuen Staatsminister Kurt Freiherr von Reibnitz davon zu überzeugen Untersuchungen durchzuführen. So wurden der Regierungsrat Steuding und Kriminalpsychologe Dr. von Henting mit dem Fall beauftragt und sollten vor Ort ermitteln.

 
Steuding konnte schon bald mehrere Geständnisse, in Hinblick auf die Gerichtsverhandlung, entlocken und ließ daraufhin August Nogens und zwei weitere Männer festnehmen, die nun zugegeben hatten im Mordprozess falsch geschworen zu haben. Kurz danach wurden sie jedoch, ohne weitere Prüfung, von Oberstaatsanwalt Müller wieder auf freien Fuss gesetzt und so dauerte es erneut mehrere Wochen ehe die Ermittlungen weitergeführt werden konnten.
Schließlich kam aber doch noch die erschütternde Wahrheit ans Licht und die Familie Nogens gestand: Sie hatten einen Mordkomplott geschmiedet, mit dem sie in einem Streich das unerwünschte Kind und Jakubowski loswerden konnten.

 
1929 wurde August Nogens wegen Mord an Ewald Nogens zum Tode verurteilt, im Gegensatz zu Josef Jakubowski allerdings mit lebenslangem Zuchthaus begnadigt. Sein Bruder Fritz und die Großmutter Nogens bekamen wegen Beihilfe eine begrenzte Zuchthausstrafe. Für Jakob kam dies alles zu spät, eine vollstreckte Todesstrafe ist nicht rückgängig zu machen. In seinem Heimatort Palingen erinnert heute ein Denkmal an das Unrecht, welches Jakob Jakubowski zuteil wurde und welches sich nicht mehr gut machen lässt.